Kosten einer Testamentsvollstreckung
Die Vergütung des Testamentsvollstreckers ist nicht gesetzlich geregelt. Das Gesetz erwähnt lediglich, dass der Testamentsvollstrecker eine angemessene Vergütung erhält.
Die Testamentsvollstreckung hat in Deutschland eine große Tradition. Es ergab sich über die Jahrzehnte eine Vielzahl von Tabellen, die, jeweils orientiert am Nachlasswert, die Vergütung des Testamentsvollstreckers regeln sollen. Tatsächlich handelt es sich hierbei jedoch um unverbindliche Empfehlungen.
In der Praxis gängig und in aller Regel von Gerichten bestätigt haben sich die Empfehlungen des Deutschen Notarvereins e.V. erwiesen, aktuell in der Fassung von 2025. Die Regelungen sind im Laufe der Zeit etwas unübersichtlich geworden, so dass wir diese im Detail gerne mit Ihnen besprechen.
Maßgeblich ist auch hier zunächst der Nachlasswert, wobei je nach Umfang der Tätigkeit bei der Grundvergütung näher bezeichnete Zuschläge und Abschläge zu berücksichtigen sind. Beim zugrunde zu legenden Wert kommt es allerdings auch auf den Umfang der Tätigkeit an. Für die bloße Erfüllung eines Vermächtnisses ist nicht der Wert des Gesamtnachlasses maßgeblich, sondern nur der Wert des zu erfüllenden Vermächtnisses.
In geeigneten Einzelfällen kann Veranlassung bestehen, von den vorgenannten Empfehlungen abzuweichen und Vergütungsvereinbarungen zu treffen.
In jedem Falle sollte die Vergütung in der testamentarischen Anordnung einer Testamentsvollstreckung geregelt sein, anderenfalls es hier zu vermeidbaren Diskussionen zwischen Testamentsvollstrecker und Erben kommen kann.
Idealerweise sollte bei der Anordnung der Testamentsvollstreckung sogleich mit dem späteren Testamentsvollstrecker der Gegenstand seiner Aufgaben und die Vergütungsfrage geklärt werden. Um sicherzustellen, dass der Testamentsvollstrecker später sein Amt auch annimmt, sollte geklärt werden, was er tun soll und welche Vergütung er dafür erhält.