Nachlassabwicklung
Aus Sicht der Hinterbliebenen wäre meist wünschenswert, dass der Erblasser sich um die lebzeitige Vorbereitung der späteren Abwicklung seines Nachlasses gekümmert hätte, sei es durch Testamentsvollstreckungsanordnung, postmortale Vollmachten, Bestattungsregelungen und insbesondere auch die Informationsaufbereitung für die späteren Erben oder einen etwaigen Testamentsvollstrecker.
Die Praxis sieht meist anders aus. Häufig werden die potentiellen Erben oder weitere durch Verfügung von Todes wegen bedachte Personen eines Tages vom Nachlassgericht angeschrieben und fühlen sich in mehrfacher Hinsicht überfordert. Gleiches gilt für pflichtteilsberechtigte Angehörige, die nicht selten durch Zuschrift des Nachlassgerichts vom Tode des Erblassers oder deren Ausschluss von der Erbfolge durch Verfügung von Todes wegen erfahren.
Aber nicht erst hier beginnt unsere Tätigkeit, sondern manchmal auch bereits zuvor. Für die Angehörigen oder die vom Nachlassgericht als möglicherweise Begünstigte informierten Beteiligten stellen sich vielfältige Fragen. Zum Beispiel zum zunächst vorläufigen Umgang mit dem Nachlass, den Kontakt zum Nachlassgericht, Banken und Behörden. Wir betreuen und begleiten diese Vorgänge bis hin zur nicht selten einvernehmlichen Auseinandersetzung des Nachlasses zwischen mehreren Miterben oder bis zur Erledigung von Pflichtteilsansprüchen, Vermächtnissen oder Auflagen.
Wenn Sie sich über Ihre erbrechtliche Position, das nachlassgerichtliche Verfahren, die Frage der Notwendigkeit eines Erbscheins und dergleichen mehr unsicher sind, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf. Wir klären Sie gerne über Ihre Situation und mögliche, bzw. empfehlenswerte Vorgehensweisen auf.