Kosten einer Nachlassabwicklungstätigkeit
Die Vergütung richtet sich im Wesentlichen nach dem Inhalt des Auftrags und dem Umfang unserer Tätigkeit.
- Meist wird die Vereinbarung eines Stundensatzes bei Abrechnung des tatsächlichen Aufwands sinnvoll sein.
- In geeigneten Fällen kann sich die Anlehnung an die Vergütung der Testamentsvollstrecker empfehlen, beispielsweise unter Vereinbarung eines gewissen Prozentsatzes der Testamentsvollstreckervergütung, die im Wesentlichen auf den Wert des Nachlasses abstellt. Dies kann sich anbieten, wenn die Tätigkeit derjenigen eines Testamentsvollstreckers erinnern aber absehbar ist, dass der Aufwand geringer ist und damit auch die Vergütung geringer auszufallen hätte.
- Sollten wir Sie, in Person von Herrn Rechtsanwalt Martin Bäumker, in gerichtlichen Verfahren vertreten, so bemessen sich unsere Kosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) unter Berücksichtigung des Gegenstandswertes. Aufgrund des Gebührenunterschreitungsverbotes in § 49b Abs. 1 S. 1 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) sind die Gebühren des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes sogleich Mindestgebühren, die regelmäßig nicht unterschritten werden dürfen.